Das VG Berlin hat nämlich hierzu entschieden, dass die Kosten hierfür in Höhe von 25 Cent im Regelsatz enthalten sind.
Somit müssen die Betroffenen 115,2 Monate lang jeweils 25 Cent sparen, damit sie einen neuen Personalausweis bezahlen können.
Wer also 9 Jahre und 6 Monate lang von Hartz IV lebt, hat das Geld, sich einen neuen Ausweis vom Regelsatz zu leisten. VG Berlin, Urt. v. 21.4.2016 – VG 23 K 329.15.