der Vertrag per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen wurde.
In beiden Fällen ist der Vertrag als Fernabsatzgeschäft zustande gekommen und kann damit durch den Kunden innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist - auch noch nach erfolgter Besichtigung - widerrufen werden.
(AZ: I ZR 30/15 und 68/15).